Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die AGB gelten immer und ausschließlich für sämtliche Verträge, die mit der Firma K&S Fahrradwelt GmbH geschlossen werden und die sich abseits des Fernabsatzgesetzes befinden.

Preise
Preise in Ausstellungsflächen, Katalogen und auf der Internetseite www.ks-fahrradwelt.de sind keine rechtlich verbindlichen Angebote. Die angegebenen Preise stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Ein wirksamer Kaufvertrag wird erst durch die Annahme des Angebots geschlossen. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Zahlung
Die Zahlung ist mit der Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, spätestens mit Übersendung der Rechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechung des Käufers ist nur bei einem rechtskräftigen Titel hierfür möglich.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma K&S Fahrradwelt GmbH. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

Verzug bei Reparatur
Wird eine Sache nicht zum Fertigstellungstermin oder zum vereinbarten Termin abgeholt, so werden nach einer Frist zur Abholung von 3 Werktagen pro Wochentag zwei Euro (2,-€) Lagerkosten erhoben. Die Gefahr der weiteren Aufbewahrung trägt der Auftraggeber. Wird der Reparaturgegenstand zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, so sind wir berechtigt nach entsprechendem Hinweis an den Auftraggeber die Ware öffentlich zu versteigern und uns aus dem Erlös zu befriedigen. Der Auftraggeber ist über den Versteigerungserlös zu informieren. Ergibt sich aus dem Versteigerungserlös eine Differenz zur Forderung, so ist diese vom Begünstigten auszugleichen. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.

Lieferung und Verzug bei Kauf
Nimmt der Käufer den Gegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Gewährleistung
Bei Neuware gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ist auf 12 Monate beschränkt. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine grundsätzliche Ausnahme hierzu bildet die Verjährung der in § 309 Nr. 7 BGB bezeichneten Schadensersatzansprüche. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen. Dies gilt auch bei verbundenen Verträgen. Bei Auftreten eines Sachmangels hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht; er darf die Kaufsache nicht weiter benutzen, um den mgl. Mangel nicht zu vergrößern.

Haftung
Wird der reparierte Gegenstand, oder eine angebotenen Kaufsache vor der Abnahme oder Kauf bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Ist der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser AGB wegen leichter Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig geworden, so haftet er beschränkt, und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundenen Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Produkthaftung für seitens des Kunden beigestellte Ware wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser jeweiliges Ladengeschäft. Lieferungen oder Abholungen beim Kunden erfolgen nur im Sinne des § 447 BGB auf Wunsch des Kunden. Dies gilt auch beim Kauf von noch zu montierenden Verkaufsprodukten. Die Montage ist hierbei ausdrücklich nicht durch uns geschuldet. Gerichtsstand, Schlichtung und Teilnichtigkeit Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder solche bei denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Ratenkauf by easyCredit
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.
Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.
Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.
Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Ratenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den  vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.
Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist. Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.
Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der TeamBank AG vorbehalten.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPALastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.